Die neuen Kunststoffvorschriften verstehen: Welche Auswirkungen hat dies auf Einweggeschirr?



In den letzten Jahren hat sich die Gesetzgebung zur Verwendung von Kunststoffen erheblich weiterentwickelt – als Reaktion auf wachsende Umweltbedenken. Sowohl in Europa als auch in Frankreich gelten inzwischen strenge Maßnahmen für den Einsatz von Kunststoffen, insbesondere bei Einwegprodukten. Aber was genau bedeuten diese neuen Vorschriften für Profis? Und wie positioniert sich Covr, um Ihnen konforme und umweltfreundliche Lösungen anzubieten? Hier finden Sie alles, was Sie über diese Veränderungen wissen müssen.

Was schreibt die aktuelle Gesetzgebung zu Einwegkunststoffen vor?

Die neuen Vorschriften stammen hauptsächlich aus der EU-Richtlinie 2019/904 sowie dem französischen Gesetz gegen Verschwendung für eine Kreislaufwirtschaft (AGEC). Diese Gesetze zielen darauf ab, die Verwendung von Kunststoff drastisch zu reduzieren, insbesondere bei Einwegartikeln wie Geschirr.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt, dass Becher aus Karton und ähnliche Produkte nur noch maximal 8 % Kunststoff enthalten dürfen.


Ab dem Jahr 2026 dürfen diese Produkte gar keinen Kunststoff mehr enthalten oder nur noch in Spuren.

Diese Maßnahmen betreffen auch andere Kunststoffartikel wie Trinkhalme, Teller und Einwegbesteck, die mittlerweile verboten sind.

Welche Auswirkungen hat das auf Einweggeschirr?

Diese neuen Regelungen zwingen Unternehmen dazu, auf alternative Lösungen umzusteigen. Ziel ist es, die Umweltauswirkungen von Einwegprodukten zu verringern – diese sind nämlich oft eine Hauptursache für Plastikverschmutzung. Herkömmliche Kunststoffe werden durch biologisch abbaubare, kompostierbare oder recycelbare Alternativen ersetzt, wie Kraftkarton oder Holz für Besteck, Becher und Essensboxen.

Hier kommt Covr ins Spiel: Wir bieten Ihnen eine umfassende Auswahl an umweltfreundlichem Einweggeschirr, das den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig eine hohe Qualität für Ihre beruflichen Anforderungen gewährleistet.

Covr-Produkte im Einklang mit den Vorschriften

Bei Covr setzen wir auf vollständige Einhaltung der geltenden Umweltvorschriften. Hier einige Beispiele unserer Lösungen:

  • Kartonbecher: In Größen von 10 cl bis 65 cl erhältlich. Unsere Becher bestehen aus recycelbaren und biobasierten Materialien und bieten eine perfekte Dichtigkeit – ohne die maximal erlaubten 8 % Kunststoff zu überschreiten.
  • Kraftkarton-Essensboxen: Eine nachhaltige Lösung für Gastronomiebetriebe mit Take-away-Service – entwickelt ohne oder mit nur minimalem Kunststoffanteil gemäß den Vorschriften.
  • Holzbesteck-Kits und Burger- und Pizzaboxen: Umweltfreundliche Alternativen, vollständig regelkonform.

Warum sind diese Vorschriften notwendig?

Die Folgen der Plastikverschmutzung für die Umwelt sind gravierend. Jährlich gelangen Millionen Tonnen Kunststoffabfälle in die Ozeane und bedrohen Meeresökosysteme und Biodiversität. Mit strengen Vorschriften für Einwegplastik wollen die EU und Frankreich dieser Entwicklung entgegenwirken und die Innovation bei nachhaltigen Materialien fördern.

Wie unterstützt Covr bei der Einhaltung dieser Regelungen?

Mit Kartonbechern, Essensboxen und Holzbesteck-Kits von Covr können Sie sicher sein, konforme Produkte anzubieten. Unsere Lösungen minimieren die Verwendung von Plastik und garantieren gleichzeitig die nötige Qualität und Funktionalität für den professionellen Gebrauch.

Fazit

Die neuen Vorschriften zu Einwegkunststoffen zu verstehen, ist für alle, die Einweggeschirr verwenden, unerlässlich. Mit Covr entscheiden Sie sich für Produkte, die den Umweltstandards entsprechen – und leisten aktiv einen Beitrag zur Reduzierung von Plastikmüll. Treffen Sie heute die richtige Entscheidung für nachhaltiges Einweggeschirr, das den strengen Regelungen ab 2024 gerecht wird.


You may also like

Alle ansehen
Example blog post
Example blog post
Example blog post